Förderung

Das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ unterstützt die kooperative Zusammenarbeit von Landkreisen und kreisfreien Städten über die bestehenden Verwaltungsgrenzen hinaus. Dabei werden Wirtschafts- und Sozialpartner:innen einbezogen, um regionale Wachstumspotenziale zu identifizieren und zu nutzen. Das Programm zielt darauf ab, zentrale regionale Herausforderungen zu bewältigen und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region zu leisten.

Hier erfahren Sie mehr über das Förderprogramm
Zukunftsregionen in Niedersachsen

Vorhaben, die im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ gefördert werden können, müssen …

  • … als Leit-/Pilot- oder Modellprojekt innovativ sein und einen neuen Handlungsansatz zur Lösung einer regionalen Herausforderung verfolgen.
  • … einen kooperativen und partizipativen Ansatz verfolgen (d.h. interkommunal sein; Einbezug von Akteur:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft) und zentrale Akteur:innen und gesellschaftliche Gruppen von der Idee bis zur Umsetzung einbeziehen.
  • … zur der Umsetzung des genehmigten Zukunftskonzepts der Zukunftsregion dienen und einer Prüfung entlang des Scoring-Modells standhalten.

Hinweis

alle Unterlagen und Informationen zum Antragsprozess finden Sie unter dem Menüpunkt Download

Die Förderung der NBank beinhaltet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss i.H.v. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus EFRE- oder aus ESF+-Mittel im Programmgebiet. Sie gilt für investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in den Handlungsfeldern „Regionale Innovationen“ und „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“. Die Untergrenze für zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Vorhaben beträgt 100.000 Euro und die Untergrenze für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte liegt bei 25.000 Euro. Der Durchführungszeitraum für Vorhaben beträgt max. 36 Monate.

Von der Projektidee zur Projektumsetzung

1. Sie haben eine Projektidee?

Die Zukunftsregion Südniedersachsen fördert regionale Projektvorhaben in den Handlungsfeldern „Regionale Innovationen“ und „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“. Wenden Sie sich zunächst an das Team des Regionalmanagements. Im gemeinsamen Gespräch ermitteln wir den Stand Ihrer Idee und skizzieren das weitere Vorgehen.

2. Förderberatung

Das Regionalmanagement berät Sie zum Förderprogramm “Zukunftsregionen in Niedersachsen”, zu den Inhalten der regionalspezifischen Handlungsstrategie (“Zukunftskonzept”) sowie zu den Kriterien für Projekte, die im Rahmen der Zukunftsregion Südniedersachsen gefördert werden können.

3. Konkretisierung der Projektidee

Im nächsten Schritt bietet das Regionalmanagement allgemeine Unterstützung bei der Projektentwicklung von der Idee bis zur Projektbeschreibung. Dabei prüfen wir im Zusammenspiel mit den Ämtern für regionale Landesentwicklung und der NBank, ob es (andere) Möglichkeiten zur Förderung des Vorhabens gibt. Dies ist eins der wichtigen formellen Kriterien zur Vorlage bei der Steuerungsgruppe der Zukunftsregion und der NBank als Bewilligungsstelle. Bei allen Anträgen werden die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz beachtet, d.h. alle potenziellen Antragsteller:innen werden gleichbehandelt und Projektvorhaben durch eine Steuerungsgruppe standardisiert bewertet.

4. Unterstützung durch regionale Netzwerke

Da Ideenträger:innen oftmals notwendige regionale Netzwerke und Kontakte fehlen, bringt das Regionalmanagement Partner:innen zusammen, um Projektideen zu konkretisieren, weiterzuentwickeln und die notwendige kreisübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Dies geschieht u. a. auch durch Unterstützung einer regelmäßig tagenden interkommunalen Arbeitsgruppe und des Beirates der Zukunftsregion. 

5. Finanzierung

Die Finanzierung von Projektvorhaben ist unerlässlich, um deren Umsetzung zu ermöglichen. Oftmals sind Projekte mit hohen Kosten verbunden, die von einer einzelnen Institution oder Organisation nicht alleine gestemmt werden können. In solchen Fällen ist es notwendig, dass mehrere Parteien zusammenarbeiten und gemeinsam die Finanzierung des Projekts übernehmen.

Kofinanzierung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Dabei beteiligen sich verschiedene Akteure mit Eigenmitteln an der Finanzierung eines Projekts. Diese Kofinanzierung kann beispielsweise durch öffentliche Gelder (z. B. über die Kommunen der Zukunftsregion) oder auch durch private Investor:innen erfolgen.

Um sicherzustellen, dass alle benötigten Mittel vorhanden sind, ist es wichtig, dass Kofinanzierungsbestätigungen frühzeitig eingeholt werden. Dies gibt in erster Linie den Antragsteller:innen die Gewissheit, dass die benötigten finanziellen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und das Projekt wie geplant durchgeführt werden kann. 

Auch ist eine solche Bestätigung für die letztendliche Entscheidung über Fördermittel durch die NBank wichtig. Ohne diese Bestätigungen besteht das Risiko, dass das Projekt aufgrund fehlender Finanzierung scheitert oder gar nicht erst gestartet werden kann. Daher sollten alle Beteiligten frühzeitig koordinieren und sicherstellen, dass alle notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind, um das Projekt erfolgreich umsetzen zu können. Hierbei unterstützt Sie das Regionalmanagement nach Absprache.

6. Antragstellung bei der NBank

Anschließend kann der Vollantrag bei der NBank durch die Antragsteller:innen eingereicht werden. Die NBank prüft die Antragsunterlagen entlang der Förderfähigkeitskriterien, die sich aus der Richtlinie des Programms „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ ergeben.  

7. Antragsprüfung durch das regionale Entscheidungsgremium

Nach der Einreichung des Vollantrages über das NBank-Portal wird die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion durch die NBank gebeten, eine Vorrangs-, Eignungs- und Förderwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür werden die Antragsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme an das Entscheidungsgremium gesandt.  Das Regionalmanagement bereitet die entsprechende Entscheidungsgrundlage für das Gremium vor. Die Steuerungsgruppe setzt sich inhaltlich mit dem Vorhaben auseinander und übermittelt ihre Voten bzw. Prüfung an die NBank. 

Sollte ein Projektvorhaben im Rahmen der Förderwürdigkeitsprüfung abgelehnt werden oder seitens der Steuerungsgruppe Nachbesserungswünsche bestehen, meldet das Regionalmanagement dies zeitnah den Antragstellenden zurück und unterstützt im weiteren Prozess.

8. Förderentscheidung

Die NBank prüft die Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens. Nach positiver Förderentscheidung erstellt sie den Zuwendungsbescheid.

9. Projektumsetzung

Sie haben eine Bewilligung erhalten? Großartig! Nach der Antragsbewilligung und während der Projektumsetzung bleiben Projektträger:in und Regionalmanagement in regelmäßigem Kontakt. Es findet eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßiger Informationsfluss statt. Über den Projektverlauf und die (Zwischen-)Ergebnisse wird in den regionalen Gremien berichtet.

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