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Zukunftsregionen in Niedersachsen
Vorhaben, die im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ gefördert werden können, müssen …
- … als Leit-/Pilot- oder Modellprojekt innovativ sein und einen neuen Handlungsansatz zur Lösung einer regionalen Herausforderung verfolgen.
- … einen kooperativen und partizipativen Ansatz verfolgen (d.h. interkommunal sein; Einbezug von Akteur:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft) und zentrale Akteur:innen und gesellschaftliche Gruppen von der Idee bis zur Umsetzung einbeziehen.
- … zur der Umsetzung des genehmigten Zukunftskonzepts der Zukunftsregion dienen und einer Prüfung entlang des Scoring-Modells standhalten.
Die Förderung der NBank beinhaltet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss i.H.v. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus EFRE- oder aus ESF+-Mittel im Programmgebiet. Sie gilt für investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in den Handlungsfeldern „Regionale Innovationen“ und „Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe“. Die Untergrenze für zuwendungsfähige Gesamtausgaben je Vorhaben beträgt 100.000 Euro und die Untergrenze für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte liegt bei 25.000 Euro. Der Durchführungszeitraum für Vorhaben beträgt max. 36 Monate.